SATZUNG§ 1 NAME UND SITZ Der Verein trägt den Namen "WILLIBALD-PIRCKHEIMER-GESELLSCHAFT ZUR ERFORSCHUNG VON RENAISSANCE UND HUMANISMUS e.V.", führt den Wappenschild der Pirckheimer, hat seinen Sitz in Nürnberg und wurde am 22. März 1983 unter der Registernummer VR 1776/83 in das Vereinsregister eingetragen. § 2 ZIEL DES VEREINS
Ziel des Vereins ist die Erforschung von Humanismus und
Renaissance; dabei soll auch das geistige und kulturelle Erbe
von Willibald Pirckheimer und seiner Umwelt für unsere Zeit
erschlossen werden.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. § 3 MITGLIEDSCHAFT Mitglieder des Vereins können natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen und bürgerlichen Rechts, sowie sonstige Vereinigungen sein, wenn sie die Ziele des Vereins anerkennen und sie zu unterstützen bereit sind. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. § 4 AUSTRITT AUS DEM VEREIN Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden. § 5 BEITRÄGE Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit
§ 6 VORSTAND Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und bis zu drei weiteren Beisitzern. Vorstand im Sinne des & 26 BGB sind der Vorsitzende und dessen Stellvertreter. Jeder von ihnen ist zur alleinigen Vertretung des Vereins berechtigt. § 7 WAHL DES VORSTANDES
Die Wahl des Vorstandes erfolgt jedes dritte Jahr durch die
Mitgliederversammlung. § 8 MITGLIEDER DES VEREINS
Die Mitglieder des Vereins können ordentliche oder fördernde
Mitglieder sein. § 9 AUFNAHME NEUER MITGLIEDER Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt unter Beachtung der Vereinsziele durch den Vorstand. § 10 ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. § 11 MITGLIEDERVERSAMMLUNG Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen schriftlich einberufen. Die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung ist mitzuteilen. § 12 LEITUNG DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Die Leitung der Mitgliederversammlung übernehmen der
Vorsitzende oder ein anderes Vorstandsmitglied. Bei der
Beschlußfassung der Mitgliederversammlung entscheidet die
Mehrheit der abgegebenen Stimmen. § 13 BESCHLÜSSE DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll erfaßt und vom jeweiligen Versammlungsleiter und einem weiteren Vorstandsmitglied unterschrieben. Ort und Zeit der Versammlung sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis sollen festgehalten werden. § 14 EINNAHMEN DES VEREINS
Die Einnahmen des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. § 15 AUFLÖSUNG DES VEREINS Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das gesamte Vereinsvermögen an das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg.
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J+GG - Copyright © 2000 WILLIBALD-PIRCKHEIMER-GESELLSCHAFT | letzte Änderung: 18/02/02 |